Sehr geehrter Herr R.!
Danke für Ihr mail.
Wir sind uns des Problems bewußt und haben bei der letzten Landtagssitzung diesbezügliche Anträge eingebracht. Am Freitag wurde im entsprechenden Ausschuß (Frauenberger) der Antrag mit genau der Begründung abgelehnt, wie er auf dem blog zu lesen ist.
Unsere juristische Meinung ist, dass die Begründung zumindest sehr fragwürdig ist.
EU-BürgerInnen sind grundsätzlich auf Gemeindeebene wahlberechtigt, siehe z.b.
http://www.help.gv.at/Content.Node/32/Seite.320330.html
In Wien sind sie es deswegen nicht, weil eine Gemeinderatswahl auch gleichzeitig eine Landtagswahl und dies nicht mehr der "kommunalen Ebene" zuzurechnen ist (auch das ist eigentlich hinterfragenswert).
Bei einer Volksbefragung wird aber sehr wohl zwischen Gemeinde- und Landesebene unterschieden. Es handelt sich um eine Volksbefragung auf Gemeindeebene. Es ist daher ein Unterschied, ob EU-BürgerInnen bei einer Volksbefragung auf (Wiener) Gemeindeebene teilnehmen würden (unsere Juristen meinen: NICHT VERFASSUNGSWIDRIG) oder bei einer Gemeinderats(=Landtags)-wahl teilnehmen (vielleicht: VERFASSUNGSWIDRIG).
Die Wiener Grünen werden sich überlegen, wie sie weiter vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dialogteam der Wiener Grünen
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